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Satzung
Auszug
§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Paragraphen §§ 51 Abgabenordnung (AO – steuerbegünstigte Zwecke).
Der Verein verfolgt den Zweck, die Entwicklung der Stadt Reichenbach zu unterstützen, in dem das Ansehen, der Bekanntheitsgrad das kulturelle Treiben sowie der Tourismus in der Stadt Reichenbach vom Verein gefördert werden. Alle Maßnahmen der Stadt in diesem Sinne werden vom Verein unterstützt.
